Homeoffice: Pflichten für Arbeitgeber/innen

In der aktuellen Podcastfolge dreht sich alles um das Thema Homeoffice-Pauschale. Für alle Arbeitnehmer/innen, die – sei es regelmäßig oder auch nur tageweise – von zu Hause arbeiten („Homeoffice“), ist die Anzahl der Homeoffice-Tage am Lohnkonto und am steuerlichen Jahreslohnzettel (L16) zu erfassen und damit sind Arbeitgeber/innen in der Pflicht.

Was ihr als Arbeitgeber/innen bzgl Homeoffice-Tage beachten solltet:

Von der Homeoffice-Regelung ist nicht nur die private Wohnung des Arbeitnehmers umfasst (Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz), sondern auch die Wohnung der Lebenspartnerin/des Lebenspartners und von nahen Angehörigen, wenn der Arbeitnehmer dort im Homeoffice tätig wird.

Als Arbeitgeber/in musst du die Homeoffice-Arbeitstage im Lohnzettel bekannt geben. Du hast die Anzahl der Homeoffice-Tage im Lohnkonto und im Lohnzettel (L 16) anzuführen (ab 2021).

Hast du als Arbeitgeber/in bisher noch keine Aufzeichnungen über Homeoffice-Tage deiner Arbeitnehmer/innen geführt, ist es vertretbar, dass du für das erste Halbjahr 2021, also bis zum 30. Juni 2021, die Homeoffice-Tage im Schätzungswege, z.B. aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, angibst.

Als Homeoffice-Tage gelten nur jene Tage, an denen die berufliche Tätigkeit ausschließlich in der Wohnung ausgeübt wird. Arbeitet man beispielsweise nur den halben Tag in der Wohnung und fährt nachher in das Büro oder auf Dienstreise, so liegt kein Homeoffice-Tag vor.

Wird die gesamte berufliche Tätigkeit an einem Arbeitstag im Homeoffice verbracht, gilt dieser Tag als „Homeoffice-Tag“ unabhängig von der täglichen Normalarbeitszeit der des Arbeitnehmers. Dh dies gilt auch für Teilzeitkräfte.

Alles weiteren Infos dazu hört ihr in der aktuellen Podcastfolge! Jetzt anhören! 

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