Ferialjob & Co: Wie viel darf man eigentlich verdienen?

Sommer, Sonne, Sonnenschein. Es ist Juni und der Schulschluss steht kurz vor der Tür. Viele Schülerinnen und Schüler bzw Studierenden starten demnächst mit ihrem Sommerjob.

Wenn Schülerinnen, Schüler bzw Studierende durch Ferialjobs ihr eigenes Geld verdienen, gilt es dabei gewisse Zuverdienstgrenzen zu beachten, damit Eltern nicht in Gefahr laufen, die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag zu verlieren.

Zuverdienst im Sommerjob: Worauf muss geachtet werden?

Grundsätzlich gilt es einmal abzuklären, ob es sich beim Sommerjob um ein Ferialpraktikum, eine Ferialarbeit oder um ein Volontariat handelt. Welche Unterschiede zwischen diesen Formen bestehen, erklärt uns Mag. Birgit Posch im 1. Podcast-Teil zum Thema „Ferialjob & Co“.

„Aber generell kein Problem gibt es bei Kindern bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres: Die können beliebig viel verdienen, ohne dass Familenbeihilfe und Kinderabsetzbetrag in irgendeiner Weise oder Form gefährdet sind“, so unsere Expertin Birgit Posch (Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH).

Aufpassen muss man laut unserer Expertin allerdings bei Kindern über 19 Jahren! Damit diese die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag nicht verlieren, darf das „Jahreseinkommen“ 10.000 Euro nicht überschreiten (Anmerkung: nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen). Und das, ganz unabhängig davon, ob das Geld in den Ferien verdient wird oder unter jährig.

Wenn also das Einkommen die 10.000 Euro übersteigt, heißt es mehr oder weniger „Pech gehabt“! Denn dann fällt der Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag zur Gänze weg bzw. man muss das Geld sogar zurückzahlen.

Welche weiteren Grenzen zu beachten sind und welche Tipps es dabei gibt, hört ihr dann im 2. Teil von „Ferialjob & Co“.

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